Liebe Mitglieder der Abteilung Volleyball, liebe Eltern,

mit der 15. Landesverordnung zur Eindämmung des Corona-Virus gelten seit Mittwoch verschärfte Regeln, ABER die Kernaussage ist dennoch, dass der Sport im Verein weiterhin möglich ist. „Für Sport in geschlossenen Räumen wurde ein verpflichtendes 2G-Zugangsmodell eingeführt. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.“ [Quelle: 15. Landesverordnung zur Eindämmung des Corona-Virus, § 2a]

Für uns Volleyballer heißt das natürlich auch, dass es Einschränkungen gibt. Trainingsgruppen werden kleiner und Voraussetzungen für das Training immer mehr. Doch wollen wir in angemessenen Rahmen unsere geliebte Sportart weiterbetreiben.

Um vor allem den Sorgen der Eltern Rechnung zu tragen gilt im Jugendbereich, dass nur dann trainiert werden darf, wenn:
- absolut keine Krankheitssymptome vorhanden sind,
- Kinder und Jugendliche negativ getestet sind (Testungen aus der Schule sind zulässig) und
- Jugendliche über 18 Jahre als vollständig geimpft oder genesen gelten

Auch der Volleyball-Verband Sachsen-Anhalt hat auf die aktuelle Situation reagiert und für den Spielbetrieb der Erwachsenen im Landesspielausschuss (VVSA Landesspielausschuss informiert) auf eine 2G+Testung-Regel verschärft und den Jugendspielbetrieb bis zum Ende der Winterferien 2022 ausgesetzt.(VVSA Jugendspielausschuss informiert)

Bitte bleibt gesund! Ganz liebe Grüße vom Trainer-Team!